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Wochenspiegel-Kolumne: Sperrzone oder Fußgängerzone?

Bei den wahren Problemen Saarbrückens, etwa der Überschuldung oder unseren Brücken und Straßen, fehlen der städtischen Verwaltung Erfolge. Daher fährt man im Rathaus eine Doppelstrategie. Man beschuldigt zum einen Bund, Land und Regionalverband, der Stadt zu viel Geld abzunehmen oder zu wenig zu geben, und täuscht zum anderen Handlungsfähigkeit vor, indem man Dinge regelt, die keiner braucht.

Auch in Fußgängerzonen. Die Stadt verbietet Auslagen oder Kartenständer und schreibt eine (Einheits-) Farbe für Stühle, Schirme und Markisen vor. Alles konform, monoton und kahl. Besonders schädlich ist dies in den Außenbezirken. Dort werden Bußgelder fällig, wenn Geschäfte in Fußgängerzonen mit Auslagen werben. Obwohl es die Gewerbetreibenden gegen die Discounter außerhalb schon schwer genug haben. Obwohl die Verwaltung nichts für die Belebung der Fußgängerzone tut.

Will man Leerstände wirklich bekämpfen, sollte man mit dem Abbau solch unnötiger Auflagen und Verbote beginnen. Das würde kein Geld kosten, den Gewerbetreibenden – im Gegensatz zu pressewirksamen Rundgängen und Pseudoprogrammen – weiterhelfen und zu lebendigen Fußgängerzonen statt zu Sperrzonen führen.

 

Anmerkung: Bei der Wochenspiegel-Kolumne handelt es sich um ein Format, bei dem die Vertreter der Fraktionen im Saarbrücker Stadtrat wöchentlich zu einem aktuellen Thema schreiben. Für die Freien Demokraten wechsele ich mich hierbei mit meinem Fraktionskollegen Karsten Krämer ab. Damit alle Fraktionen die Möglichkeit haben, sich im Wochenspiegel zu äußern, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen auf insgesamt 1200 begrenzt. Dies gewährleistet Chancengleichheit für die Fraktionen, zwingt jedoch dazu, sich knapp zu halten und nicht alle angesprochen Fragen umfassend zu erläutern.

Ohne Zeichenbegrenzung wäre ich diese Woche gerne ausführlicher auf die Sondernutzungssatzung für alle städtischen Fußgängerzonen eingegangen, die leider beschlossen wurde, bevor ich dem Stadtrat angehörte. Sie schreibt den Gewerbetreibenden vor, welche Farbe beispielsweise ihre Stühle und Schirme haben müssen und verbietet Auslagen. Scheinbar empfand man das bunte Nebeneinander der unterschiedlichen Farben sowie das Aufstellen der Kartenständer und Auslagen als zu ungeordnet und setzt so sein eigenes ästhetisches Empfinden durch. Dass man den Gewerbetreibenden damit Mehrkosten aufs Auge drückt, eine Werbemöglichkeit nimmt und zu einem einfarbigen und kahlen Erscheinungsbild beiträgt, scheint sich nicht bis ins Rathaus herumgesprochen zu haben. Leider auch nicht, dass sich staatliches Handeln sinnigerweise auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren sollte.

Wesentliche Aufgaben für die städtische Verwaltung wären etwa der Schuldenabbau, die Modernisierung der städtischen Infrastruktur oder eine richtige Prioritätensetzung bei städtischen Investitionen. Die Farbe von Schirmen und Stühlen aber ganz sicher nicht. Zumindest nicht, solange die wesentlichen Fragen unbeantwortet bleiben und den Gewerbetreibenden damit geschadet wird.

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