Kita-Gebühren

Wochenspiegel-Kolumne: Kita-Gebühren erstatten!

Anderswo werden Eltern Beiträge zurückerstattet, die sie während des Erzieherstreiks gezahlt haben, in Saarbrücken steht eine Entscheidung noch aus. Die Verwaltung bezweifelte sogar, ob die Landeshauptstadt die Beiträge wegen „kommunalaufsichtsrechtlichen Vorgaben und den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes“ überhaupt zurückzahlen dürfe. Das Innenministerium hat nun entschieden, dass Saarbrücken die Beiträge zurückerstatten darf.

Und wir Freien Demokraten finden, dass Saarbrücken die Beiträge auch zurückerstatten muss. Die Eltern haben vielleicht keinen rechtlichen, aber sicher einen moralischen Anspruch hierauf. Gebühren werden im Gegensatz zu Steuern nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme erhoben. Während des Streiks können Kitas aber gerade nicht in Anspruch genommen werden. Die Stadt spart Betriebskosten und Löhne während sich Eltern streikbedingt um eine Betreuungsalternative für ihre Kinder kümmern müssen. Und trotzdem sollen sie die Beiträge weiterzahlen? Nicht mit uns! Wir werden für die Rückerstattung stimmen, weil das den Eltern gegenüber nur fair wäre und wir nicht wollen, dass unsere Stadt auf Kosten der Eltern am Streik verdient.

 

Anmerkung: Bei der Wochenspiegel-Kolumne handelt es sich um ein Format, bei dem die Vertreter der Fraktionen im Saarbrücker Stadtrat wöchentlich zu einem aktuellen Thema Stellung beziehen. Für die Freien Demokraten wechsele ich mich hierbei mit meinem Fraktionskollegen Karsten Krämer ab. Damit alle Fraktionen die Möglichkeit haben, sich im Wochenspiegel zu äußern, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen auf insgesamt 1200 begrenzt. Dies gewährleistet Chancengleichheit für die Fraktionen, zwingt jedoch dazu, sich knapp zu halten und nicht alle angesprochen Fragen umfassend zu erläutern.

In dieser Woche wäre ich gerne ein wenig genauer darauf eingegangen, ob den Eltern wirklich kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung der Gebühren zusteht. Eine Frage, über die man durchaus länger diskutieren könnte. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Eltern einen solchen Anspruch nicht haben, dann muss in der Tat die zum Innenministerium gehörende Kommunalaufsicht entscheiden, ob die (weil nicht auf einem Anspruch basierende und somit) „freiwillige Leistung“ der Rückerstattung zulässig ist. Wie viele andere Stadträte war auch ich sehr froh, dass die Kommunalaufsicht diese Frage sehr schnell und positiv beantwortet hat. Nun wird es im Juli am Stadtrat sein, über die Rückzahlung zu entscheiden. In Zeiten, in denen der Staat gerne nimmt und den Bürgern oftmals zu wenig von dem lässt, was sie sich hart erarbeitet haben, wäre es ein wichtiges Zeichen, diese Gebühren zurückzuzahlen.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *


*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>