Nun sind also auch im Saarland Beschlagnahmungen im Gespräch. Ins Spiel gebracht hat sie AKKs Schnellfeuerwaffe Klaus Boullion. Es sei, so der Innenminister, nicht auszuschließen, dass private Immobilien beschlagnahmt werden müssten, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Nicht nur unklug, sondern auch kontraproduktiv.
Bisher war die Hilfsbereitschaft der Bürger in weiten Teilen vorbildlich. Aufrufen nach Spenden und Lehrern kamen mehr Bürger nach, als benötigt. Es gibt Willkommensfeste und eine hohe Akzeptanz für die Aufnahme von Flüchtlingen. Wer jetzt mit zwangsweisen Beschlagnahmungen droht, trampelt auf dieser Hilfe und Akzeptanz herum. Hinzukommt, dass bei weitem noch nicht alle staatlichen Immobilien ausgeschöpft sind und es noch eine Vielzahl an privaten Eigentümern gibt, die ihre Immobilien freiwillig zur Verfügung stellen würden. Auch wäre ein solch gravierender Eingriff in Grundrechte verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.
Laut Verwaltung sind Beschlagnahmungen in Saarbrücken derzeit kein Thema. Wir Freie Demokraten in der Stadt und im Land werden alles tun, dass es dabei auch bleibt. Die Fehler in der Flüchtlingspolitik und beim Wohnungsbau sind Fehler der Politik. Die Politik sollte die Folgen nicht auf die Bürger umwälzen sondern selbst für sie geradestehen. Und AKK sollte ihre Schnellfeuerwaffe schleunigst besser in den Griff kriegen.
Anmerkung: Bei der Wochenspiegel-Kolumne handelt es sich um ein Format, bei dem die Vertreter der Fraktionen im Saarbrücker Stadtrat wöchentlich zu einem aktuellen Thema Stellung beziehen. Für die Freien Demokraten wechsele ich mich hierbei mit meinem Fraktionskollegen Karsten Krämer ab. Damit alle Fraktionen die Möglichkeit haben, sich im Wochenspiegel zu äußern, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen auf insgesamt 1380 begrenzt. Dies gewährleistet Chancengleichheit für die Fraktionen, zwingt jedoch dazu, sich knapp zu halten und nicht alle angesprochen Fragen umfassend zu erläutern.
In dieser Woche wäre ich gerne ausführlicher auf die verfassungsrechtlichen Bedenken eingegangen. So hat unter anderem der Münchner Staatsrechtler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im SPIEGEL davor gewarnt dass ein solcher Eingriff in das in Art. 14 GG gewährte Eigentum nur zu rechtfertigen sei, um eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden. Eine solche Gefahrenlage liegt nach Einschätzung Papiers weder derzeit noch mit Blick auf die niedrigeren Temperaturen der kommenden Wochen vor. Zunächst sei es nämlich auch verfassungsrechtlich geboten, dass von staatlicher Seite alles unternommen wird, um auf andere Weise genügend winterfeste Quartiere herzustellen oder anderweitig zu beschaffen. Eine rein vorsorgliche Beschlagnahme von Wohnraum sei daher verfassungswidrig, so der Papier. Weitere Infos zu seinen Aussagen finden Sie im entsprechenden Spiegel-Artikel hier…
Auch wäre ich ohne Zeichenbegrenzung gerne ausführlicher auf die aufgeworfenen asylpolitischen und wohnungsbaulichen Problemfelder und Versäumnisse eingegangen. Diese Themen sind jedoch für sich genommen so umfangreich, dass man ihnen nur mit einer detaillierten Betrachtung gerecht werden kann. Vielleicht wird sich die Möglichkeit hierzu in einer der kommenden Kolumnen bieten.